Gesundheit

Bayer muss bei Iberogast auf mögliche Leberschädigungen hinweisen

Es ist ein rein pflanzliches Arzneimittel – und doch gibt es einen Todesfall, der auf die Einnahme des Magen-Darm-Medikaments Iberogast zurückzuführen ist. Was Hersteller Bayer dazu sagt – und wer das Mittel jetzt nicht mehr einnehmen darf.

Iberogast gehört zu den bekanntesten Medikamenten, die in Deutschland rezeptfrei zu haben sind. Das pflanzliche Arzneimittel wird bei Magen-Darm-Erkrankungen mit Beschwerden wie Krämpfe, Übelkeit oder Sodbrennen eingesetzt – kaum jemand macht sich bei der Einnahme Sorgen um seine Gesundheit. Doch jetzt ist bekannt geworden, dass es offenbar zu einem Todesfall wegen Iberogast kam.

Todesfall wegen Einnahme von Iberogast: es liegt am Schöllkraut

Offenbar ist Iberogast schon länger im Fokus des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), weil das pflanzliche Produkt eben gar nicht so harmlos ist, wie es auf den ersten Blick aussieht. Denn es enthält den Wirkstoff Schöllkraut – das Mohngewächs wirkt entkrampfend auf den Magen-Darm-Trakt und die Gallenwege, es kann aber in seltenen Fällen die Leber schwer schädigen.

Zu folgenschweren Schädigungen ist es nach BfArM-Angaben auch gekommen: Ein bereits zweiter Fall von Leberversagen mit Lebertransplantation endete tragischerweise sogar tödlich und ist im Juli bekannt geworden. Todesursache: laut einem Sprecher des Instituts die Einnahme von Iberogast.

Bayer hat auf entsprechende Berichte lange nicht reagiert

Pharmariese Bayer, der das Magen-Darm-Medikament herstellt, wurde schon vor Jahren mit der Problematik konfrontiert: laut dem „Manager Magazin“ hatten dem BfArM bereits 2008 rund 50 Fallberichte aus Deutschland vorgelegen, bei denen ein Zusammenhang zwischen Leberschäden und Schöllkraut vermutet wurde. Schon damals habe die Behörde Bayer zum Handeln aufgefordert. Doch das Unternehmen habe nicht reagiert.

Jetzt muss der Pharmakonzern handeln – obwohl er nach wie vor „unverändert zu dem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis von Iberogast in den zugelassenen Indikationen“ steht, wie es in einer aktuellen Stellungnahme von Bayer heißt. Reichlich spät: Wie die Agentur Reuters mitteilt, hat die Schweizer Arzneimittelbehörde Swissmedic schon Anfang des Jahres wegen neuer Meldungen über sehr seltene, aber teils schwerwiegende Leberschädigungen die Produktinformationen angepasst.

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